AGB Mambo Plak
Leistungsumfang
Mit der Auftragerteilung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart:
- Plakataushang und Plakateinholung ab Lager Dresden, an vereinbarten Orten und zu vereinbarten Zeiten (Pkt. 2)
- Die Verteilung findet auf Outdoor- und Indoorflächen, sowie auf Hartfasertafeln statt. (Siehe Plakatierung)
- Sonstige Werbemittelverteilungen und Systembuchung Dritter auf Anfrage.
Aushangmodus
Der regelmässige Aushangort ist Dresden nebst Umland, darüber hinaus können die Vertragspartner gemeinsam gesonderte Aushangorte oder Regionen bestimmen. Die
Plakatierung findet generell zum Wochenanfang, in 14tägigem, seltener in siebentägigem Intervall statt. Aufträge müssen für den beginnenden Aushang spätestens Montag
10.00 Uhr schriftlich im Büro Dresden eingegangen sein. Dies gilt für die Plakatanlieferung jedoch nicht, hier wird ein 3 Werktage umfassender Vorlauf benötigt.
Die Werbemittelbereitstellung zu sämtlichen Tafelaushängen findet
mindestens zwei Tage vor Plakatierungsbeginn statt. Verspätet gelieferte Plakate haben keinen garantierten Aushang. Überzähliges, nach dem Aushang verbliebenes Material,
kann von mambo-plak als Abdeckpapier (Weissklebung) verwandt werden, sofern dem nicht ausdrücklich vom Kunden widersprochen wird.
Haftung und Gewährleistung
Die Firma mambo-plak haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Firma mambo-plak haftet ausdrücklich
nicht bei Forderungen, die sich auf das Arbeitsfeld freie Plakatierung beziehen. Eine Hängegarantie wird hier nicht gewährt. Eine eigenmächtige Herausgabe von
Firmendaten und Dokumenten, welche im Zusammenhang zu Rechnungslegung und Auftragserteilung stehen, ist vom Kunden gütlich zu unterlassen. Die Hartfasetafelplakatierung
beinhaltet das Aufbringen der Plakate, deren Ausbringen und Einholen. Bei Diebstahl der Werbeträger haftet die Firma mambo-plak ausdrücklich nicht. Um ausreichend
Zeitvorlauf für den Genehmigungsprozess zu haben, ist eine Buchungsbestätigung mindestens 21 Tage im Vorlauf ratsam. Mambo-plak gewährleistet den vertragsgemäßen Ablauf
der Plakatierung, sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Aller Art Ersatzansprüche müssen während des Aushangzeitraumes geltend
gemacht werden.
Konkurrenzausschluss und Platzierung
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird, ausser im Indoorbereich, nicht zugesichert. Die Platzierung der Plakate nach einzelnen Standorten ist nur bedingt, aber nach
vorheriger Absprache möglich.
Auftragsannahme und Abrechnung
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Firma mambo-plak ihn schriftlich bestätigt hat. Ein vom Kunden schriftlich bestätigtes mambo-plak- Angebot gilt ebenfalls als
Auftrag. Die Berechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der gültigen Preisliste. Sonderkonditionen einzelner Kunden sind dabei unberücksichtigt. (Siehe Plakatierung)
Im Angebot errechnete Gebühren der Sondernutzungserlaubnis dienen lediglich als Richtlinie und können geringfügig abweichen. Bei der Rechnungslegung werden die Kopien der tatsächlich anfallenden Gebühren als Anlage beigefügt. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten die Zahlung betreffend, aus einem Vertrag mit mambo-plak an Dritte ist untersagt. Erstkunden gegenüber kann mambo-plak bis zu dreimal Vorauskasse geltend machen.
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.
Dresden, Mai 2007 | © Mambo-Plak 2007
Im Angebot errechnete Gebühren der Sondernutzungserlaubnis dienen lediglich als Richtlinie und können geringfügig abweichen. Bei der Rechnungslegung werden die Kopien der tatsächlich anfallenden Gebühren als Anlage beigefügt. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten die Zahlung betreffend, aus einem Vertrag mit mambo-plak an Dritte ist untersagt. Erstkunden gegenüber kann mambo-plak bis zu dreimal Vorauskasse geltend machen.
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.
Dresden, Mai 2007 | © Mambo-Plak 2007